Sichere Lern- und Lebensräume für Grundschulkinder
JA, DAS IST ES! Unser Schulprogramm umfasst das Sicherheitsmanagement und nachhaltige Konfliktkultur. Wir stärken alle Beteiligten und fördern ein respektvolles Miteinander. Außerschulische Schwächen sollen frühzeitig von Anfang an - geschwächt werden. Gemeinsam schaffen wir sichere Schulumgebungen für Lernende und Lehrende, Eltern und Erziehende.



Unsere Historie
Die Joan-Miró-Grundschule, benannt nach dem spanischen Maler Joan Miró, wurde 1969 eröffnet. Seit 1992 bietet sie ein vielfältiges Lernumfeld sowohl in der deutsch-spanischen Europa-Schule als auch in der Regelschule an.
Unsere Werte
Mit Respekt und Akzeptanz, Verantwortung und Verlässlichkeit der professionellen Fachkompetenz im rhythmisierten Ganztag werden individuelle Bildung und präventive Diagnostikansätze für eine inklusive Teilhabe ermöglicht.
Unsere Vision
Das Ziel ist es, durch Prävention und nachhaltige Maßnahmen Kinder, Eltern, Erziehungs- und Sorgeberechtigte sowie Lehrende und Lernende in schwierigen Situationen zu unterstützen und sichere Gemeinschaften zu stärken.
13. Mai 2024 . 21 Minuten
Podcast: Klasse Berlin - Bildung spricht viele Sprachen
In dieser Episode dreht sich alles um das Konzept der Staatlichen Europa-Schule Berlin und seine Umsetzung an der Joan-Miró-Grundschule. Dabei erhält man spannende Einblicke in den Schulalltag sowie in den natürlichen Umgang der Schülerinnen und Schüler mit Mehrsprachigkeit und Vielfalt.

Anonyme und kostenlose Sorgentelefone beraten Kinder und Eltern bei schlechten Noten . . .
- Nummer gegen Kummer 116 111
- Elterntelefon 0800 -111 0 500
- Schulpsychologie 030 - 902925150
Einschulung 2026
Die Einschulungsfeier findet am Samstag, 29.08.2026 statt, der erste reguläre Schultag ist am Montag, 31.08.2026 für alle Kinder, die bis zum 30.09.2026 sechs Jahre alt werden.

Bildung . Erziehung . Betreuung (BEB) im Ganztag

Ergänzende Module bietet Berliner Grundschulkindern eine verlässliche Betreuung vor und nach dem Unterricht sowie in den Ferien
Die BEB richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Jahrgangstufe sowie an Kinder an Auftragsschulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten.
Lehr- und Fachkräfte der ergänzende Förderung und Betreuung verstehen sich nicht nur als Betreuende, sondern als Fördernde der Kreativität und des Selbstmanagement. Sie ergänzen sozialkompetent den Unterricht und unterstützen die individuelle Entwicklung von Lernenden.
Für Kinder der 1. bis 3. Klasse ist die Betreuung in der Regel kostenfrei, ab der 4. Klasse kann eine Kostenbeteiligung erforderlich sein, die über das Jugendamt beantragt werden kann.
Antragstellung
- Der Antrag muss spätestens 3 Monate vor Betreuungsbeginn - auch Lernanfangende vor ihrer Einschulung ab 01.08. gestellt werden.
- Für Kinder der 1. bis 3. Klasse ist kein besonderer Bedarfsnachweis während der Schulzeiten erforderlich, wenn die Betreuung nur bis 16.00 Uhr benötigt wird.
- Ab der 4. Klassenstufe (Mittelstufe) muss erneut ein Antrag auf ergänzende Betreuung und Förderung gestellt werden. Beachten Sie: das der ANTRAG minimal drei Monate (April) vor dem Wechsel in die 4. Klasse gestellt werden muss.
- Alle sorgeberechtigten Elternteile müssen den Antrag unterschreiben; bei Alleinsorge ist nur die eigene Unterschrift erforderlich.
- Der Antrag wird in der Schule eingereicht, die ihn das Jugendamt weiterleitet.
Kündigung bei Schulwechsel
- Vertragskündigungen sind schriftlich bei der Kooridinierenden Leitung über das Schulsekretariat einzureichen.
- Ihre Vertragskündigung wird gemeinsam mit Ihrem Bedarfsbescheid an das Schulbezirksamt auf dem Postweg zugestellt.
- Sie erhalten die Bestätigung Ihrer Kündigung nur über das Schulbzirksamt, die Schule ist nicht mit der Kostenstelle vernetzt.
Kosten und Verpflegung
- Alle Grundschüler der 1. bis 6. Klassen erhalten ein kostenfreies Mittagessen über unseren Caterer in der Schule.
- Für Kinder mit Behinderung im Freizeitbereich der eFöB werden die Kosten für zusätzliches Personal übernommen.
Gebundener Ganztag
Die staatliche Europa-Schule bietet eine Betreuung im gebundenen Ganztag (GGB) an. Der gebundene Ganztag ist eine verlässliche Ganztagsschule von 7.30 bis 16.00 Uhr. Im gebundenen Ganztag sind die Schüler verpflichtet bis um 16.00 Uhr in der Schule zu bleiben.
In den 1. bis 4. Klassen es feste Bezugserziehende. Die Erziehenden arbeiten im Klassenteam mit den Lehrenden zusammen. Die unterrichtsfreien Zeiten finden als Mehrfachnutzung der Klassenräume und -teilungsräumen statt.
Auch in den 5. und 6. Klassen gibt es feste Bezugserziehende. Unterrichtsfreie Zeit findet in der INSEL statt.
Offener Ganztag
Der Regelgrund-Schule bietet die Betreuung im offenen Ganztag (OGB) an. Der offene Ganztag ist die verlässliche Halbtagsgrundschule von 7.30 bis 13.30 Uhr. Für die Nachmittagsbetreuung benötigen die Eltern einen abgeschlossenen Vertrag an Grundschulen von 13.30 bis 16.00 Uhr.
Das Sekretariat ist zu der Zeit nicht besetzt im Notfall erreichen Sie unter +49 (0) 887.1659.36 die Erziehenden.
Die VHG findet für die 1. bis 3. Klassen in den Klassenräumen und für die 4. bis 6. Klassen im PAVILLON statt.
Früh-/Spät-/Ferienbetreuung
Frühbetreuung: 6 bis 7.30 Uhr
Spätbetreuung: 16 bis 18 Uhr
Ferienbetreuung: je nach gewähltem Betreuungswunsch
Für die Nutzung der unterschiedlichen Betreuungszeiten ist immer ein abgeschlossener Vertrag mit dem Jugendamt Charlottenburg- Wilmersdorf notwendig.
Melden Sie bitte Ihr Kind in Ferienzeiten über den Anmeldeflyer an.
Ab wann können Schülerinnen und Schüler während der Schul- und Ferienzeiten an der eFöB teilnehmen?
1. Schritt
Wie und wo beantragen Sie die Früh- und Spätbetreuung?
Benötigen Sie für Ihr Kind während der Unterrichts- und Ferienzeiten eine Früh- oder Spätbetreuung? Dann sollten Sie als Erziehungsberechtigte einen Antrag mit der Schulanmeldung im September/Oktober jedoch spätestens im Februar vor der Einschulung bei ihrem Wohnort-Jugendamt stellen.

2. Schritt
Wie erhalten Sie den Bedarfsbescheid?
Vor der Betreuung und Förderung wird Ihnen die Bedarfserkennung von Ihrem Wohnort-Jugendamt auf dem Postweg zugestellt. Diesen geben Sie in der Schule im Sekretariat oder den Erziehenden gemeinsam mit dem Antrag auf Vertragsabschluss, den die alllein- oder gemeinsam Sorgeberechtigten unterschreiben, ab.
Bitte beachten Sie: Der Bedarfsbescheid bescheinigt nur den Betreuungsbedarf. Die Betreuung Ihres Kindes kann erst wahrgenommen werden, wenn der Vertrag vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gestempelt und damit als abgeschlossen gilt.

3. Schritt
Wann wird der Antrag auf Vertragsabschluss unterschrieben?
Erst, wenn Ihnen der Bedarfsbescheid Ihres Wohnort-Jugendamts vorliegt, wird von der Antrag auf Vertragsabschluss mit unserer Schule, von den allein/gemeinsam Sorgeberechtigten und der Schule unterschrieben und gestempelt. Die Dokumente werden i.d.R. über die Schulpost versendet oder in den Hausbriefkasten der eFöB-Vertragstelle des Schulbezirksamtes gegeben.

4. Schritt
Wie erhalten Sie den Betreuungsvertrag?
Zugestellt wird der Vertrag in zweifacher Ausfertigung vom Schul-Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf an die Erziehungsberechtigten. Dieser wird von den allein/gemeinsam Sorgeberechtigten unterschrieben, kopiert und auf dem Postweg im Original an die Vertragsstelle zurückgeschickt.

5. Schritt
Wann erhält Ihr Kind den benötigten Betreuungs- und Förderbedarf?
Sowie der gestempelte und damit abgeschlossene Vertrag vom Schulamt Charlottenburg- Wilmersdorf Ihnen zugestellt wurde. Die Betreuung und Förderung kann beginnen, wenn Sie eine Kopie des Betreuungsvertrages ist im Sekretariat oder bei den Klassenerziehenden abgegeben haben.

KLRAT
Klassenrat
SCHUPA
Schulparlament
GEV
Gesamtelternvertretung
10.02.2025
Schulsozialarbeit
Eine vertrauensvolle und diskrete Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, Lehr- und Fachkräfte sowie Eltern und Erziehungsberechtigte, die beratende Unterstützung suchen:
Kontaktiere/n Sie Herrn Carlos Goma Corvillo telefonisch unter +49 30 8871659-40; +49 1578 7571379 oder über c.gomacorvillo@tjfbg.de und besuchen Sie ihn anschließend in seinem Büro unserer Schule im Haus H/I, 1. OG in Raum 110
Kinderschutz & Schuldistanz
Das Ziel ist, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen, indem frühzeitig auf mögliche Anzeichen reagiert, ihre Rechte gestärkt und in enger Zusammenarbeit mit Eltern, Klassenteams sowie externen Stellen präventive Maßnahmen ergriffen werden.
Außerdem unterstützt die Schulsozialarbeit alle Schülerinnen und Schüler, die wegen Problemen oder Unterrichtsvermeidung fehlen, durch individuelle Beratung und Begleitung, um ihre nachhaltige Rückkehr in die Schule zu ermöglichen.
Gemeinschaft Stärken
Förderung von sozialen Kompetenzen und des Zusammenhalts durch verschiedene Projekte, Gruppenangebote und sozialpädagogische Arbeit in den 5.+ 6. Jahrgangsstufen mit der Übergangsgestaltung in die nächste Schulform.
Zudem begleitet Schulsozialarbeit fallbezogen zu Ausflügen und Klassenfahrten.
Demokratiebildung & Teilhabe
Das Schulparlament tagt in der Regel viermal innerhalb eines Schuljahres - gemeinsam mit der Vertrauenslehrkraft und der Tridemerzieherin - im Mittelpunkt steht das sozialorientierte Lernen für mehr Mitbestimmung sowie gelebte Kinderrecht.
Ziel ist es unserer Schülerinnen und Schüler stärker an schulischen Entscheidungsprozessen und ihnen demokratische Mitbestimmung erfahrbar zu machen.
Kooperation & Vernetzung
Die sozialpädagogische Arbeit umfasst sowohl
- die schulinterne Gremienarbeit
- die Kooperation mit externen Partnern: Jugendamt, SIBUZ, Kinder- und Jugendparlament, der bezirklichen AG78, Schulen sowie offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen
- die Tridemarbeit zwischen einer Lehrenden, einer Erziehenden und der Schulsozialarbeit tragen dazu bei, Kinder ganzheitlich zu begleiten, Unterstützungsbedarfe frühzeitig zu erkennen und gemeinsame Maßnahmen - etwa in der ESL - abzustimmen.
Unterstützung von neu zugewanderten Familien
Schulsozialarbeit bietet Hilfe bei Anträgen, vermittelt an Beratungsstellen und begleitet beim Start in neue Klassen oder bietet Unterstützung beim Schulplatzwechsel an.
Vielfalt & Courage
Aktive Mitarbeit in Schulprojekten mit dem Einsatz für ein respektvolles Miteinander gegen Diskriminierung und Ausgrenzungen. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch unterschiedliche präventive Angebote lernen, sich gegen Mobbing und Ungerechtigkeit stark zu machen und ihre Stimme zu erheben.
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Unsere präventiven Kinderschutzprojekte im Überblick

Mein Körper gehört mir
Ein Präventionsangebot der Theaterpädagogischen Werkstatt für die 3. Klassen

Mobbing und Cybermobbing
Ein Präventionsangebot der Polizei Berlin für die 5. Klasenstufen

Deeskalation traininieren
Ein Präventionsgebot der Polizei Berlin für die 5. und 6. Klassenstufen
Kontakt aufnehmen
- Klassenleitung
- Schulsekretariat
- Schulleitung
Joan-Mirò-Grundschule
"Wie dachte ich mir all diese Bilder aus? Nun ich kam Nachts spät in mein Atelier in der rue Blomet zurück und ging in mein Bett, manchmal ohne Abends etwas gegessen zu haben. Ich sah Dinge, ich hielt sie in meinem Notizbuch fest. Ich sah Erscheinungen an der Decke (. . .)", Namensgeber der Schule ist Joan Mirò i Ferrà (1893-1983)
Sprechzeiten für Eltern nur nach Vereinbarung
Schulfremde Personen melden sich immer im Sekretariat an.
Anschrift
Bleibtreustraße 43 10623 Berlin
Fon: 887 1659 10
Fax: 887 1659 29
jmg@04G04.de
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